Wer die Zukunft gestalten will, muss die Gegenwart verändern.

Seit der Fusion am 1. September 2021 sind wir die BBV Steuerberatung für Land- und Forstwirtschaft GmbH.
Erfahren Sie mehr über die neuen Vorteile.

Erneuerbare Energien

Die Nutzung regenerativer Energien eröffnet interessante Einkommensperspektiven

Biogas-, Windenergie- und Photovoltaikanlagen haben ganz eigene Ausgestaltungsmöglichkeiten und Besonderheiten. Verdienen Sie an der Windkraftanlage, die ein Fremdunternehmen auf Ihrem Grund und Boden betreibt? Haben Sie auf Ihren Dächern oder Freiflächen eine Photovoltaikanlage installiert? Oder erzeugen Sie Wärme in einer Biogasanlage? Dann sind je nach Rechts- und Organisationsform steuerliche Folgen zu prüfen. Wir übernehmen das gerne und finden optimale Gestaltungs- und Fördermöglichkeiten für Ihre individuelle Situation.

Steuerliche Überraschungen vermeiden

Planen Sie die Ausgestaltung von Beginn an mit sachkundiger Unterstützung. Im Nachhinein etwas zu ändern, kann kosten- oder zeitaufwendig werden, vielleicht sogar unmöglich. Je nachdem, ob Sie Strom oder Wärme rein betrieblich oder auch privat nutzen möchten, sind einkommensteuerliche Fragen zu Vorsteuerabzug und privatem Verbrauch zu berücksichtigen.

Photovoltaikanlagen

Strom erzeugen und ins Netz einspeisen. Oder für private Zwecke verwenden? Oder betriebliche. Bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen sind verschiedene Formen möglich: auf dem Dach eines eigenen Wohn- oder Wirtschaftsgebäudes, auf einem gemieteten Dach oder auf Freiflächenanlagen. Dachanlagen auf dem eigenen Wohnhaus werden meist in Form von Einzelunternehmen bzw. Ehegatten-GbRs betrieben. Bei größeren Anlagen kommen alle Rechtsformen in Betracht.

Steuerliche Auswirkungen ergeben sich auch, wenn Sie sich Stromspeicher anschaffen oder wenn Dächer vor Aufbau einer Photovoltaikanlage saniert werden müssen. Wichtig zu wissen: Der Finanzverwaltung zufolge stellt die Installation einer Photovoltaikanlage eine Bauleistung dar.

Biogasanlagen

Über Kraft-Wärme-Kopplung können Strom und Wärme erzeugt werden. Führen Sie einen Landwirtschaftsbetrieb, können Sie Biomasse liefern und Gärreste abnehmen. Oder Sie stellen selber Biogas her und verkaufen dieses. Denkbar wäre auch eine eigene KWK-Anlage zur Verwertung des Biogases, durch die Sie zum Erzeuger von Strom und Wärme werden. Je nach Konzept ergeben sich unterschiedliche Organisationsformen und steuerliche Auswirkungen.

Windkraftanlagen

Mit dem wachsenden Bewusstsein für dezentrale Stromerzeugung gewinnt diese Technologie auch in windärmeren Regionen an Bedeutung. Landwirt:innen betreiben große Windkraftanlagen meist nicht selbst, sondern stellen die Flächen dafür zur Verfügung. Das kann sehr lukrativ sein. Wer aber ein Grundstück allein zum Betrieb einer solchen Anlage verpachtet, sollte bedenken, dass dies als landwirtschaftsfremde Nutzung angesehen wird mit entsprechenden steuerlichen Folgen.

Eine Kleinwindkraftanlage zu betreiben, kann sinnvoll sein für Landwirtschaftsbetriebe mit zahlreichen, durchgängig arbeitenden Stromverbrauchern. Diese können dadurch eine teilweise elektrische Eigenversorgung sicherstellen. Vereinfachte Baugenehmigungen sind verlockend, aber profunde Wirtschaftlichkeitsberechnungen und genaue Standortplanung sollten unbedingt vorab durchgeführt werden.

Das Wichtigste ist, die Weichen von Anfang an richtig zu stellen. Je früher Sie uns mit ins Boot nehmen, desto mehr können wir für Sie herausholen – zum Beispiel, wenn Sie Biogas- oder Photovoltaik-Anlagen planen."

Johannes von Grafenstein, Steuerberater in Forchheim

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