Wer die Zukunft gestalten will, muss die Gegenwart verändern.

Seit der Fusion am 1. September 2021 sind wir die BBV Steuerberatung für Land- und Forstwirtschaft GmbH.
Erfahren Sie mehr über die neuen Vorteile.

Direktvermarktung und Maschinenleistung

Wie neue Einnahmequellen gewinnbringend sprudeln

Was liegt näher, als die eigenen landwirtschaftlichen Erzeugnisse selbst zu verkaufen? Denn lokale Produkte liegen voll im Trend. Immer mehr Menschen ernähren sich bewusst und achten auf die Herkunft von Obst und Gemüse, von Fleisch und Eiern.  Von reinen Landwirtschaftsbetrieben über Forstwirtschaften, Gartenbaubetriebe und Fischzüchtereien steigen immer mehr in die Direktvermarktung ein.

Wenn zugekaufte Ware das Angebot ergänzt, ergeben sich wichtige steuerliche Besonderheiten. Die Weiterverarbeitung eigener Erzeugnisse oder die Vermischung mit zugekauften Produkten macht es nochmal komplizierter, insbesondere im Hinblick auf die umsatzsteuerliche Behandlung.

Die Umsatzsteuer im Blick

Einkommen- und Umsatzsteuer gehen manchmal getrennte Wege. Es gilt, EU-Vorschriften zu beachten und die landwirtschaftliche Erzeugertätigkeit (Urproduktion) vom Handel abzugrenzen. Wir beraten Sie gerne, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden und den Anforderungen der Finanzverwaltung nachzukommen.

Ob Hofladen, Wochenmarkt, Milch- und Eierautomat auf dem Hof oder in der Nachbarschaft: je nach Größe und Struktur dieses Geschäfts sind verschiedene Modelle denkbar, zum Beispiel eine eigene Vermarktungsgesellschaft.

Welche Modelle möglich sind

Sie können Ihren Verkauf als Geschäft innerhalb des bestehenden Landwirtschaftsbetriebes organisieren oder auf den Betrieb eines anderen Familienmitglieds auslagern. Vor allem bei größeren Strukturen kann die Lösung mit einer separaten Vermarktungsgesellschaft sinnvoll sein. Sollten Sie mit Ihrer Unternehmensgründung in diesem Bereich tätig werden, können sich daraus Anzeigepflichten beim Finanzamt ergeben.

Hoch sind die Anforderungen des Finanzamtes auch an eine korrekte Buchführung. Ein beliebtes Thema bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt ist die ordnungsgemäße Kassenführung. Bei der Direktvermarktung wird häufig bar bezahlt. Egal ob offene Laden- oder elektronische Registrierkasse – wenn diese nicht ordnungsgemäß geführt ist, drohen unliebsame Folgen. Wir unterstützen Sie dabei, von Anfang an alle Erfordernisse im Blick zu haben.

Maschinenleistung und Landschaftspflege

Stellen Sie Ihre Maschinen anderen Betrieben oder Ihrer Gemeinde zur Verfügung? Erbringen Sie auch mit Ihrer Arbeitskraft Dienstleistungen? Ein gutes Geschäft: häufig werden in der Land- und Forstwirtschaft eigene Maschinen wie Mähdrescher, Traktor oder Erntemaschine eingesetzt, um Dienstleistungen für andere Landwirtschaften oder auch branchenfremde Betriebe wie Winterdienste zu erbringen. Vermittelt wird dies meist durch Maschinenringe. Oft kommt auch zusätzlich die eigene Arbeitskraft zum Einsatz.

Wenn der Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugertätigkeit verlassen wird, sind die Grenzen zum Gewerbebetrieb manchmal schwer zu ziehen. Die Umsatzsteuer rückt stärker in den Fokus und kann zur Belastung werden. Deshalb brauchen innovative Land- und Forstwirt:innen besonders fundierte steuerrechtliche Beratung. Sollten Sie mit einer Unternehmensgründung in den Dienstleistungssektor einsteigen, können sich Anzeigepflichten beim Finanzamt ergeben. Zudem gilt es, organisatorische Vorkehrungen zu treffen – je nachdem, ob Sie die Dienstleistungen in Ihrem Landwirtschaftsbetrieb abwickeln oder diese auf einen eigenen Betrieb auslagern möchten. In jedem Fall sollten Sie von Anfang an auf eine systematische Buchführung achten.

 

Das ist steuerlich zu bedenken

  • Wann liegen für die Einkommensteuer noch Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft vor und wann ist die Grenze überschritten, sodass es zu Einkünften aus Gewerbebetrieb kommt?
  • Wann sind für die Umsatzsteuer die Durchschnittssätze zu benutzen und wann muss möglicherweise mit den Regelsätzen abgerechnet werden?
  • Kann nach einer Überschreitung von Grenzen der Betrieb wie bisher weitergeführt werden oder muss das Geschäftsfeld auf einen neu zu errichtenden Betrieb ausgegliedert werden?
  • Inwieweit kann die Vorsteuer aus Investitionen (Maschinenkäufe) geltend gemacht werden und ergeben sich daraus Folgen für die Gewerbesteuer?

Alle Fragestellungen rund um den Landwirtschaftsbetrieb sind neben dem klassischen Gewerbe unser Spezialgebiet. Guter Rat zur rechten Zeit hilft, sich Geld und Zeit zu sparen."

Tanja Perlinger, Steuerberaterin in Cham

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